Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher

leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. (Grundordnung, Artikel 35)

Der Kirchenvorstand verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes, berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit, kümmert sich um Kranke, Arme und Alte, achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage, verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung, gestaltet den kirchlichen Haushalt, vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit, wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit, fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde. (Grundordnung, Artikel 36-37)

Pfarrerinnen und Pfarrer sind durch ihr Amt Mitglieder des Kirchenvorstandes (Grundordnung, Artikel 14)

Sofern der Kirchenvorstand kein gewähltes oder berufenes Mitglied zum Vorsitzenden wählt, führt der Pfarrer bzw. die Pfarrerin den Vorsitz. Hat ein gewähltes oder berufenes Mitglied den Vorsitz inne, obliegt dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin in der Regel die Geschäftsführung. (Grundordnung, Artikel 28)

Menschen haben unterschiedliche Interessen und Gaben. Nicht alle Kirchenvorstandsmitglieder werden sich in allen Aufgabenfeldern eines Kirchenvorstands gleichermaßen engagieren wollen oder können. Umso wichtiger ist die Bereitschaft zum geschwisterlichen Umgang miteinander und die Orientierung an der Frohen Botschaft Jesus: sein Evangelium in dieser Welt zu bezeugen.

Verfasst von Reinhard Brand und Matthias Reinhold, Landeskirchenamt Kassel